"Es wird gleich ein wenig anders, wenn man es auspricht."

Hermann Hesse

Supervision für Musiktherapeut*innen

 

Supervision ist ein wichtiger Bestandteil in der musiktherapeutischen Arbeit und ist Teil der Berufspflichten lt. MuthG.

Regelmäßige Supervision dient der Qualitätssicherung.

So wie in der musiktherapeutischen Arbeit mit Klient*innen und Patient*innen unterliegen die Inhalte der Supervision der Verschwiegenheitspflicht!

 

Auf Anfrage sind auch Gruppensupervisionen möglich.

 

Bei Interesse kontaktieren Sie mich bitte. In einem ersten Gespräch lernen wir einander kennen und wir klären, ob sie sich in weiterer Folge eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Weiters klären wir die Rahmenbedingungen bezüglich Dauer, Frequenz und Kosten.