
Musiktherapeut*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!
Alle Inhalte aus dem therapeutischen Geschehen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden (vgl. MuthG).
"Ob piano oder forte, Töne sagen mehr als Worte. Denn was wäre unser Leben, würde es Musik nicht geben?"
Unbekannt
Rahmenbedingungen und Methoden
Rahmenbedingungen:
Das gegenseitige Vertrauen bildet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit. Um dies herauszufinden, ist ein musiktherapeutisches Erstgespräch notwendig. Ist das gegenseitige Vertrauen gegeben, besprechen wir Ihre Themen und wir erarbeiten das Therapieziel für die musiktherapeutische Begleitung.
Methoden:
Je nach den Bedürfnissen bzw. Erfordernissen werden unterschiedliche Methoden angewandt:
- aktive Musiktherapie: der/die Patient*in musiziert oder singt aktiv gemeinsam mit der Musiktherapeutin. Die in der Musiktherapie verwendeten Instrumente sind leicht zu spielen. Auch die Stimme ist herzlich willkommen. Ebenso gilt der Körper in der Musiktherapie als "Instrument".
- Zur aktiven Musiktherapie zählen z.B. Singen oder Trommeln. Dazu finden Sie auf folgenden Seiten nähere Information:
- rezeptive Musiktherapie: die Musiktherapeutin spielt für den/die Patient*in. Zu dieser Methode gehört auch das gemeinsame Anhören von bedeutsamer Musik via diverser Medien.
- Zur rezeptiven Musiktherapie zählen die Klangreise und die Klangtherapie. Dazu finden Sie auf folgenden Seiten nähere Informationen:
Musikalische Vorkenntnisse, Fähigkeiten oder Talente sind nicht notwendig!
Ich biete Musiktherapie im Einzelsetting oder in Kleingruppen (max. 6 Personen) an. Bei präventiven Angeboten können die Gruppen auch größer sein.
- Die Abrechnung über die Krankenkasse ist derzeit leider nicht möglich.
- Sie können musiktherapeutische Leistungen über die Sonderausgaben geltend machen.
- Sollten Sie oder Ihr Kind eine private Krankenversicherung haben, können musiktherapeutische Leistungen über diese abgerechnet werden.
- Weiteres besteht die Möglichkeit, ein musiktherapeutisch präventives Angebot über den Gesundheitshunderter der SVS in Anspruch zu nehmen.