Musiktherapeut*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!
Alle Inhalte aus dem therapeutischen Geschehen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden (vgl. MuthG).
"Ob piano oder forte, Töne sagen mehr als Worte. Denn was wäre unser Leben, würde es Musik nicht geben?"
Unbekannt
Rahmenbedingungen
In einem Erstgespräch wird die Möglichkeit geboten, unverbindlich ins Gespräch zu kommen. Das gegenseitige Vertrauen bildet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit. Ihre Themen werden gemeinsam besprochen und wir erarbeiten das Therapieziel für die musiktherapeutische Begleitung.
Methoden:
Je nach den Bedürfnissen bzw. Erfordernissen werden unterschiedliche Methoden angewandt:
- aktive Musiktherapie: der/die Patient*in musiziert oder singt aktiv gemeinsam mit der Musiktherapeutin.
- rezeptive Musiktherapie: die Musiktherapeutin spielt für den/die Patient*in. Zu dieser Methode gehört auch das gemeinsame Anhören von bedeutsamer Musik via diverser Medien.
Musikalische Vorkenntnisse, Fähigkeiten oder Talente sind nicht notwendig!
Ich biete Musiktherapie im Einzelsetting oder in Kleingruppen (max. 6 Personen) an. Bei präventiven Angeboten können die Gruppen auch größer sein.
- Die Abrechnung über die Krankenkasse ist derzeit leider nicht möglich.
- Sie können musiktherapeutische Leistungen über die Sonderausgaben geltend machen.
- Sollten Sie oder Ihr Kind eine private Krankenversicherung haben, können musiktherapeutische Leistungen über diese abgerechnet werden.